Abnahmekontrolle

Eigentümer:innen haben die Pflicht, Elektroinstallationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren einer Abnahmekontrolle zu unterziehen. Die Abnahmekontrolle durch berechtigte Expert:innen muss zusätzlich zur Schlusskontrolle durchgeführt werden. Die Frist für die Abnahmekontrolle beträgt ein halbes Jahr ab der Übernahme der Elektroinstallationen.


Oftmals vergeben die Elektroinstallateur:innen diese Arbeit nach Absprache mit ihren Kund:innen. Gerne führe ich die Kontrolle für Ihre Kund:innen durch, um diesen bestätigen zu können, dass Ihre Arbeit einwandfrei durchgeführt wurde.

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Obertärmu 12, 3911 Ried-Brig
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